Findalo

Liste der Auftragsverarbeiter

Letzte Aktualisierung: 1. Juni 2026

In Übereinstimmung mit Art. 28 DSGVO und Anhang I des Findalo-Dienstleistungsvertrags veröffentlichen wir nachstehend die Liste der Anbieter, die bei der Erbringung des Findalo-Dienstes als Auftragsverarbeiter tätig sind.

Auftragsverarbeiter sind Unternehmen, die wir mit der Erbringung spezifischer Teile des Dienstes (Infrastruktur, Zahlungen, Kommunikation usw.) beauftragen. Alle sind vertraglich gebunden und verpflichtet, dieselben Sicherheits- und Vertraulichkeitsstandards einzuhalten, die Findalo gegenüber dem Kunden zusagt.

Aktuelle Liste

Funktion Datenart Standort Rechtsgrundlage
Cloud-Infrastruktur und CDN Kundenkatalog, Nutzungsmetriken, Suchprotokolle, Kontodaten EU / USA Angemessenheitsbeschluss (EU-US DPF) und Standardvertragsklauseln
Backup-Hosting Statische Dienstressourcen, Fallbacks EU DSGVO — Verarbeitung innerhalb des EWR
Zahlungsgateway Rechnungsdaten; Kartendaten werden von Findalo nicht gespeichert EU / USA Angemessenheitsbeschluss (EU-US DPF) und Standardvertragsklauseln
Versand transaktionaler E-Mails E-Mail-Adresse des Kunden und Nachrichteninhalt EU / USA Standardvertragsklauseln
KI-Modelle für Bildsuche und semantische Suche (optional) Bilder und Texte aus dem Kundenkatalog, wenn der Kunde die Funktion aktiviert EU / USA Standardvertragsklauseln
Besucheranalyse der öffentlichen Website (Google Analytics 4, nur mit Einwilligung) Aggregierte und anonyme Navigationsmetriken: Seitenaufrufe, Traffic-Quelle, Ereignisse. Kein Werbe-Tracking, keine Remarketing-Zielgruppen EU / USA Ausdrückliche Einwilligung (Banner) + EU-US DPF + Standardvertragsklauseln
Session-Replay und Heatmaps der öffentlichen Website (Mouseflow, nur mit Einwilligung) Mausbewegungen, Klicks, Scrollen, nicht sensible Eingaben. Passwörter, E-Mails und Zahlungsformulare werden automatisch maskiert EU (Dänemark) Ausdrückliche Einwilligung (Banner) — Verarbeitung innerhalb des EWR

Die konkreten Anbieter können innerhalb jeder Kategorie variieren. Die vorliegende Liste benennt die Funktionen, die ausgelagert werden, gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO. Die konkrete Identität des Anbieters, der jede Funktion betreibt, wird Kunden mitgeteilt, die dies formell schriftlich an die unten angegebene E-Mail-Adresse beantragen, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht als Verantwortliche für die Datenverarbeitung.

Änderungsbenachrichtigung

Wir werden den Kunden mit einer Mindestvorlaufzeit von 15 Kalendertagen über jede Hinzufügung, Ersetzung oder Entfernung eines Auftragsverarbeiters informieren. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die im Konto hinterlegte Kontaktadresse und/oder durch einen Hinweis im Dienst-Panel.

Der Kunde kann einem neuen Auftragsverarbeiter aus legitimen datenschutzbezogenen Gründen widersprechen. In diesem Fall verhandeln die Parteien in gutem Glauben eine Lösung; wird keine erzielt, kann der Kunde den Vertrag ohne Vertragsstrafe mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.

Kontakt

Bei Fragen zu den Auftragsverarbeitern oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten: legal@findalo.io.